Geschmacksrichtungen

Wein probieren

Geschmacksrichtungen bei Wein

Trocken ist nicht gleich trocken. Für Wein und Sekt gelten unterschiedliche Geschmacksangaben. Dabei steht der gleiche Begriff bei Wein und Sekt für einen unterschiedlichen Gehalt an Restzucker. Man unterscheidet beim Wein vier Geschmacksrichtungen:

Trocken ist die Bezeichnung für Weine, die fast oder ganz durchgegoren sind; das heißt für Weine mit einem Restzuckergehalt bis höchstens 4g/l. Der Gesetzgeber erlaubt die Bezeichnung „trocken“ darüber hinaus bis zu einem Restzuckergehalt von 9g, wenn der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens 2g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt (Formel: Säure + 2 bis zur Höchstgrenze 9). Ein trockener Wein ist nicht gleichbedeutend mit sauer. Er enthält eben nur wenig unvergorenen Zucker. Allerdings schmeckt man bei trockenen Weinen eine höhere Säure eher.

Halbtrockene Weine dürfen bis zu 12 Gramm Restzucker je Liter aufweisen, bzw. bis 18g/l, wenn dabei der Restzuckergehalt den Säuregehalt nicht mehr als 10g übersteigt. (Formel: Säure + 10 bis zur Höchstgrenze 18).

Häufig findet man auf Weinetiketten auch die Bezeichnung feinherb. Diese inoffizielle fünfte Geschmacksrichtung ist nicht eindeutig definiert, wird geschmacklich aber zumeist zwischen halbtrocken und lieblich eingeordnet. Obwohl sie nicht offiziell weinrechtlich reglementiert ist, erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit.

Liebliche Weine weisen einen Restzuckergehalt auf, der die für halbtrocken festgelegten Werte übersteigt, aber höchstens 45 g/l erreicht.

Die Angabe süß ist ab 45 g/l zulässig.

Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den unterschiedlichen Geschmacksangaben bei Sekt.

 

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